Gestaltende Steuerberatung
- Besteuerung von Abfindungen oder Veräußerungsgewinnen
- Besteuerung von Kapitalerträgen
In der Vergangenheit konnten wir für diverse Mandanten die Besteuerung von Abfindungen optimieren und auch die Steuer auf Veräußerungsgewinne, beispielsweise im Zusammenhang mit Beteiligungen oder Immobilien, minimieren. Die Besteuerung von Kapitalerträgen einschließlich der Auszahlungen von Lebensversicherungen und Renten wird zunehmend unübersichtlicher. Bei diesen Fragen und weiteren Fragen zur Besteuerung von Privatpersonen stehen wir Ihnen kompetent zur Seite und ermöglichen Ihnen die jeweils sachgerechte Lösung.
- Rechtsformwahl für Unternehmen
- Verlustnutzung bei Unternehmensgruppen und Organschaft
- Optimierung der Finanzierungsstruktur innerhalb des Konzerns
Die laufende Besteuerung eines Unternehmens hängt von vielen Faktoren ab. Wichtig ist die Wahl der richtigen Rechtsform und die passende Finanzierung. Hier gilt es, die Abzugsfähigkeit der Finanzierungsaufwendungen sicherzustellen und Beschränkungen durch die Zinsschranke zu vermeiden. Innerhalb einer Unternehmensgruppe ist zudem darauf zu achten, dass Aufwendungen und Erträge steuerlich miteinander verrechnet werden können. Hierfür ist sorgfältig zu planen, gegebenenfalls bedarf es der Begründung einer steuerlichen Organschaft durch Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrags. Bei grenzüberschreitenden Aktivitäten ist regelmäßig der Einbehalt von Quellensteuer bei der Liquiditätsplanung zu berücksichtigen.