Internationale Steuerberatung

  • Besteuerung ausländischer Einkünfte
  • Wegzugsbesteuerung bei Wohnsitzwechsel
  • Betreuung von Expatriates

Mit fortschreitender Vernetzung über die Grenzen hinweg steigt der Bedarf an guter Beratung auf auch dem Gebiet des Internationalen Steuerrechts. Auf diesem Gebiet können wir Ihnen aufgrund unserer Erfahrungen, der Zusatzqualifikation zum Master of International Taxation und der Mitgliedschaft im Beirat der International Fiscal Association (IFA) kompetent zur Seite stehen. Unser umfangreiches Wissen nutzen wir, um Ihre deutsche und ausländische Steuerbelastung zu optimieren. Dabei lösen wir komplexe Fragestellungen zur Auslegung und Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen, im Bereich des Außensteuerrechts (Hinzurechnungsbesteuerung und Wegzugsbesteuerung) und auch bei Entsendungen ins Ausland oder aus dem Ausland (Ex- oder Impatriates).

  • Ausländische Betriebsstätten und Personengesellschaften
  • Hinzurechnungsbesteuerung und Außensteuergesetz-Check
  • Verrechnungspreisgestaltung

Deutsche Unternehmen engagieren sich immer stärker im Ausland, vertreiben ihre Produkte vor Ort, gründen ausländische Gesellschaften oder bauen Produktionsstätten im Ausland auf. Hier gilt es, die damit verbunden wirtschaftlichen Risiken zu erkennen und zu beherrschen. Gleichzeitig bietet die Präsenz im Ausland auch die Chance, ein etwaig vorhandenes Steuergefälle zu nutzen und von Steueranreizen im Ausland zu profitieren. Dies erfordert umfangreiche Kenntnisse im Internationalen Steuerrecht, die wir Ihnen gerne zu Ihrem Nutzen zur Verfügung stellen.