Prozessführung und Betriebsprüfung

  • Begleitung von Betriebsprüfungen
  • Einspruchsverfahren gegen Steuerbescheide
  • Prozessführung vor Gerichten einschließlich BFH und EuGH
  • Einzelgutachten und „Second Opinion“

Reine Steuerberater sind regelmäßig darauf bedacht, Einvernehmen mit der Finanzverwaltung zu erzielen. Häufig kommt es dabei zu einem Handel wie auf einem Basar ohne im Vorfeld die eigene Rechtsposition hinreichend beleuchtet zu haben.

Dies mag auf darauf zurückzuführen sein, dass viele Steuerberater nur ungern die Rechtsposition der Finanzverwaltung anzweifeln und insoweit „autoritätshörig“ sind. Es mag auch dran liegen, dass reine Steuerberater häufig sich nur ungern und daher auch unzureichend mit dem steuerlichen Verfahrensrecht auseinandersetzen.

Wir denken anders, weil uns als Kanzlei mit Steuerjuristen die Feinheiten des Verfahrensrechts vertraut sind. Wir sind zudem überzeugt, dass vor einer Einigung mit der Finanzverwaltung die Erfolgsaussichten der eigenen Rechtsposition geklärt werden sollten. Erst danach kann entschieden werden, ob und gegebenenfalls zu welchen Konditionen man sich mit der Finanzverwaltung einigen möchte.

Wenn Sie dies ebenso sehen, unterstützen wir Sie gerne bei Betriebsprüfungen, bei Einspruchsverfahren und auch vor Gericht – bis hin zum Bundesfinanzhof oder dem Europäischen Gerichtshof, vor dem wir bereits erfolgreich waren.

Auf Wunsch erstellen wir Ihnen fachlich fundierte Stellungnahmen zu steuerlichen Einzelthemen. Solche Gutachten können auch als „Second Opinion“ dazu dienen, die erste Einschätzung Ihres Steuerberaters zu einem Thema zu untermauern oder zu überprüfen. Dabei hilft uns die in unserer Kanzlei vorhandene anwaltliche Expertise, die gerade bei Gutachten zum Tragen kommt.