Steuerveranlagung, Buchhaltung und Jahresabschlüsse
- Lohn- und Finanzbuchhaltung
- Jahresabschlüsse und Steuererklärungen
- Steuererstattungsanträge
- Nacherklärungen („Selbstanzeige“)
Steuererklärung, Buchhaltung und Jahresabschlüsse
Wir kümmern uns um Ihre Buchhaltung, bereiten Ihre Jahresabschlüsse vor und erstellen Steuererklärungen für:
- Einzelpersonen
- Körperschaften
- Personengesellschaften
für unter anderem folgende Steuerarten und Zwecke
- Ertragsteuern (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer)
- Umsatzsteuer
- Grunderwerbsteuer
- Schenkung- und Erbschaftsteuer
Anträge auf (Quellen-) Steuererstattung
- Erstattung deutscher Kapitalertragsteuer für Steuerausländer
- Erstattung ausländischer Kapitalertragsteuer für Steuerinländer
Vorsteuervergütungsverfahren
- Erstattung von im EU-Ausland erhobener Vorsteuer für Steuerinländer
- Erstattung von in Deutschland erhobener Vorsteuer für Ausländer aus Drittstaaten
Nacherklärung („Selbstanzeige“)
Im Jahr 2013 erklärten rund 24.000 Steuerpflichtige Einkünfte im Rahmen einer strafbefreienden Selbstanzeige nach. Im Jahr 2014 waren es sogar fast 40.000 Steuerpflichtige. Wir haben in diesen Jahren viele Selbstanzeigen betreut und hierdurch unseren Mandanten die steuerschonende Repatriierung von Vermögenswerten ermöglicht. Seitdem schlafen diese Mandanten wieder ruhiger. Häufig ist eine Nacherklärung zudem auch erforderlich für die Nachlassplanung.
Aufgrund unserer Erfahrungen können wir Sie bei Bedarf kompetent beraten und sicherstellen, dass Ihre Nacherklärung steuerlich wirksam ist und keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich zieht.